Quelle:Bienen-Gentechnik.de
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat am 9. Februar 2011 mit seinen sogenannten Schlussanträgen eine wegweisende Empfehlung für das EuGH-Urteil zur Verunreinigung von Honig durch den Mais MON810 gegeben. Der Rechtsstreit betrifft weite Bereiche unserer Lebensmittelversorgung und zwar für die gesamte EU!
Der Generalanwalt hat sehr strenge Maßstäbe angelegt und bestätigt im Wesentlichen die Rechtsauffassung der klagenden Imker. Auch geringste Mengen des Blütenpollens vom gentechnisch veränderten Mais MON810 im Honig führen seines Erachtens dazu, dass der Honig zu einem gentechnisch veränderten Lebensmittel wird und seine Verkehrsfähigkeit verliert. Dies entspricht dem Grundsatz der Null-Toleranz, die aktuell von der EU Kommission und verschiedenen Lobbygruppen in Frage gestellt wird.
Der Verlust der Verkehrsfähigkeit sei unabhängig davon, ob die Verunreinigung zufällig oder absichtlich geschieht und davon, ob für diesen Mais eine Anbaugenehmigung vorliegt. Unabhängig von diesen Fragen sei eben auch das Risiko, welches vom Mais MON810 des Konzerns Monsanto ausgehen könne. Für diesen Mais liegt weder eine Lebensmittelsicherheitsprüfung vor, noch besteht eine Zulassung von Honig mit dessen Pollen.
Das abschließende Urteil des EuGH erfolgt in den nächsten Monaten. Danach geht der Rechstreit auf nationaler Ebene beim Verwaltungsgerichtshof in München weiter. Wenn der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwaltes folgt, werden die Imker aufgrund der wesentlichen Beeinträchtigung durch den Anbau der gentechnisch veränderten Pflanzen weiter um ihren Schutzanspruch gegenüber dem Anbau bzw. um Schadensersatz kämpfen. Es ist damit zu rechnen, dass auch noch der Gang zum Bundesverwaltungsgericht für die Durchsetzung dieser Ansprüche notwendig sein wird.